Liquidität in der Corona-Krise

Wie gehen Sie vor?

Die IBB hat nach den ersten Erfahrungen eine FAQ-Liste mit den wichtigsten auftretenden Fragen zusammen gestellt: IBB FAQ Corona-Hilfen

1. Unterlagen vorbereiten – diese Unterlagen brauchen alle Banken:
– Jahresabschluss 2017 und 2018
– Betriebswirtschaftliche Auswertung und Summen- und Saldenlisten 2019
– Liquiditätsplan, aufgebaut wie Betriebswirtschaftliche Auswertung
– Darstellung bereits initiierter Maßnahmen zur Kostenreduktion (Kurzarbeit, Steuerstundung, etc.)
– kurze Beschreibung, warum und wie das Unternehmen von Corona betroffen ist
– Eigenbeitrag der Gesellschafter (z.B. Darlehensgewährung, Bürgschaften, Sicherheiten)

Die IBB braucht außerdem:
– Aktueller Handelsregisterauszug
– ggf. Gewerbeanmeldung
– Erklärung Politisch exponierte Person (PEP)
KMU-Selbsterklärung für nicht verflochtene / eigenständige Unternehmen oder KMU-Selbsterklärung für verflochtene Unternehmen (Welches Dokument Sie brauchen, erklärt das KMU-Merkblatt.)
Unterschriftsprobenblatt
(Quelle dieser Downloads ist die IBB, hier als Service von INTOURA bereit gestellt.)

2. Darlehen zur Liquiditätserhaltung – 3 Möglichkeiten
a) Hausbank:
Ein Ansprechpartner ist Ihre Hausbank, viele davon sind in die Gespräche des Senats eingebunden. Über die Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen. Mehr dazu unter:
Website der KfW

b) Bürgschaftsbank:
Die Bürgschaftsbank verdoppelt den Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro.  Im Rahmen des Bürgschaftsexpressprogramms kann die Bürgschaftsbank Entscheidungen über Bürgschaften ab sofort bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen. Auch bei Betriebsmittelkrediten kann ein erhöhter Bürgschaftsrahmen von 80% ausgeschöpft werden.
Website der Bürgschaftsbank

c) IBB-Liquiditätshilfe Sonderfall Corona
Die Investitionsbank Berlin (IBB) erteilt ab 19.03.20 zinslose Darlehen bis zu 500.000 € für 6 Monate. Ab morgen kann das Darlehen direkt auf der Website der IBB beantragt werden:
zum Förderprogramm der IBB Liquiditätshilfen BERLIN

3. Kurzarbeit beantragen
Geschlossene Betriebe können ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Die Beschäftigen erhalten dann Kurzarbeitergeld. Die Bedingungen sind mittlerweile rückwirkend zum 01.03.20 Verbesser worden.
Im Mitgliederbereich finden Sie als Vorlage einen “Nachtrag Kurzarbeit zum Arbeitsvertrag” und unseren Leitfaden zur Beantragung von Kurzarbeit!
Zum INTOURA Mitgliederbereich

4. Steuerstundung verhandeln
Die Finanzämter senken Steuervorauszahlungen auf Antrag unbürokratisch ab. Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit der Stundung von aktuell offenen Steuerforderungen. Auch diese werden in der derzeitigen Situation unbürokratisch abgewickelt. Stundungen können zinslos erfolgen. INTOURA drängt auf Rückzahlungen bereits überwiesener Steuern.

Weiterführende Links

Investitionsbank Berlin:
Hotline Wirtschaftsförderung 030 – 2125 – 4747
E-Mail wirtschaft@ibb.de
Website IBB – Liquiditätshilfen Berlin

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe:
Pressemitteilung vom 17.03.2020: Schutzschirm für die Berliner Wirtschaft und Arbeitsplätze

IHK Berlin:
Beratungsteam der IHK 030 – 31510 – 919 (8.00 bis 17.00 Uhr)
E-Mail corona@berlin.ihk.de
Website IHK – Informationen Corona-Virus

visitBerlin:
Hotline 030 – 164748 – 886 (9.00 bis 18.00 Uhr)
Website visitBerlin – Unterstützung für Berliner Unternehmen

Helfen.Berlin:
Die Gutschein-Plattform zur Unterstützung der Berliner Attraktionen & Gastronomie.
Interessierte Unternehmen können sich hier registrieren Helfen.Berlin – Registrierung
oder eine Email senden bitte@helfen.berlin?
Generelle Informationen auf der Website Helfen.Berlin